- sichere Geldanlage
- attraktive Verzinsung
- fester Zins für die Laufzeit
Sparbrief
Mit einem Sparbrief sicher anlegen
Legen Sie Ihr Geld in einem Sparbrief an. Beim Sparbrief Ihrer Spar-u.Kredit-Bank eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten.
Die Anlage ist für einen Zeitraum von zwei bis sechs Jahren möglich.
Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Sichere Geldanlage mit dem Sparbrief
Legen Sie Ihr Erspartes in einem Sparbrief an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1) und wählen eine Laufzeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je mehr Sie investieren und je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Am Ende der Laufzeit erwartet Sie eine garantierte Zinsgutschrift. Sie können dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 1.000,00 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer Min. - Max. | 2 - 6 Jahre |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Anlagedauer | ab 1.000,00 EUR | ab 5.000,00 EUR | ab 50.000,00 EUR |
---|---|---|---|
2 Jahre | 1,00 % p. a. | 1,75 % p. a. | 2,00 % p. a. |
3 Jahre | 1,25 % p. a. | 1,75 % p. a. | 2,00 % p. a. |
4 Jahre | 1,00 % p. a. | 1,25 % p. a. | 1,50 % p. a. |
5 Jahre | 1,00 % p. a. | 1,25 % p. a. | 1,50 % p. a. |
6 Jahre | 1,00 % p. a. | 1,25 % p. a. | 1,75 % p. a. |
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 1.000,00 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer Min. - Max. | 2 - 6 Jahre |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 1.000,00 EUR | ab 5.000,00 EUR | ab 50.000,00 EUR |
---|---|---|---|
2 Jahre | 1,00 % p. a. | 1,75 % p. a. | 2,00 % p. a. |
3 Jahre | 1,25 % p. a. | 1,75 % p. a. | 2,00 % p. a. |
4 Jahre | 1,00 % p. a. | 1,25 % p. a. | 1,50 % p. a. |
5 Jahre | 1,00 % p. a. | 1,25 % p. a. | 1,50 % p. a. |
6 Jahre | 1,00 % p. a. | 1,25 % p. a. | 1,75 % p. a. |
Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt?
Sie sind noch kein Kunde der Spar-u.Kredit-Bank oder haben noch keinen Online-Banking-Zugang? Unsere Kundenberater beraten sie gern persönlich in einer unserer Filialen über unsere Produkte und Konditionen und vereinbaren mit Ihnen die Voraussetzungen zum Online-Produktabschluss.
Über den Button "Termin vereinbaren" gelangen Sie zu einem Formular, in dem Sie uns Ihre Daten und Ihren Wunschtermin mitteilen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Häufige Fragen
Wenn Sie sich für die Anlage als Sparbrief entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie profitieren dafür von einem attraktiven Zinssatz und entscheiden sich mit mit dem Sparbrief für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Spar-u.Kredit-Bank eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Gutschrift der Zinsen erfolgt je nach Produktvariante:
Beim Sparbrief Typ V (verzinslich) werden die Zinsen jährlich nachträglich jeweils zum vereinbarten Termin als Zuschlag zu Ihrem Anlagebetrag gutgeschrieben.
Beim Sparbrief Typ A (abgezinst) erfolgt die Gutschrift zum Ende der Laufzeit in einem Betrag zusammen mit Ihrem Anlagebetrag.
Verfügen können Sie Ihre Zinsen bei beiden Varianten zusammen mit dem Anlagebetrag zum Ende der Laufzeit.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
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- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Spar-u.Kredit-Bank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.