Steigende Zinsen mit der Laufzeit

Geld mit Wachstumssparen wachsen lassen

Mit unserem Wachstumssparen legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Wachstumssparen bietet Ihnen attraktive Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. 

Wachstumsgeld im Überblick

So funktioniert Wachstumssparen

Legen Sie Ihr Geld als Wachstumsgeld an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

Individuellen Zugriff vereinbaren

Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1

Wachstumsgeld heißt: planbare Zukunft, wachsende Geldanlage und jederzeit Zugriff auf Ihr Kapital
  1. Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.

Konditionen

Produkteckdaten 5 Jahre Laufzeit

WährungEUR
Anlagebetrag Min. - Max.2.000,00 - unbegrenzt EUR
Anlagedauer 5 Jahre
Mindestsaldo2.000,00 EUR
Teilverfügungsmöglichkeitnein
Vorschusszinsfreier Betrag2.000,00 EUR
Kündigungsfrist3 Monate

Konditionen

ZinsbindungsartFestzins
Zinszahlungsrhythmusbei Zinssatzwechsel
Zeitraum ab ab 0,00 EUR ab 10.000,00 EUR
1 Monat 1,25 % p. a. 1,50 % p. a.
13 Monate 1,25 % p. a. 1,50 % p. a.
25 Monate 1,50 % p. a. 1,65 % p. a.
37 Monate 1,50 % p. a. 1,75 % p. a.
49 Monate 1,75 % p. a. 2,00 % p. a.

Produkteckdaten 6 Jahre Laufzeit

WährungEUR
Anlagebetrag Min. - Max.2.000,00 - unbegrenzt EUR
Anlagedauer 6 Jahre
Mindestsaldo2.000,00 EUR
Mindestlaufzeit1 Jahr
Teilverfügungsmöglichkeitnein
Kündigungsfrist6 Monate
Kündigungssperrfrist12 Monate

Konditionen

ZinsbindungsartFestzins
Zinszahlungsrhythmusbei Zinssatzwechsel
Zeitraum ab ab 0,00 EUR ab 10.000,00 EUR
1 Monat 1,50 % p. a. 1,50 % p. a.
13 Monate 1,50 % p. a. 1,65 % p. a.
25 Monate 1,65 % p. a. 1,65 % p. a.
37 Monate 1,65 % p. a. 1,75 % p. a.
49 Monate 1,75 % p. a. 2,00 % p. a.
61 Monate 2,00 % p. a. 2,00 % p. a.

Häufige Fragen zum Wachstumsgeld

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist die Laufzeit?

Sie können Ihr Geld fünf oder sechs Jahre im Wachstumssparen anlegen, je nach Produktvariante.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Laufzeitjahres. Die Gutschrift kann auch auf vom Wachstumssparen abweichende Konten gutgeschrieben werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Spar-u.Kredit-Bank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.

Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Spar-u.Kredit-Bank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.